Urheberrecht in der Lehre

Rahmenbedingungen und Tipps für die praktische Arbeit

Quelle: Matthias Klang, CC BY 2.0

Auch im eLearning ist das Urheberrecht zu beachten. Wir informieren über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und geben Tipps für die praktische Arbeit.

Bild: Mathias Klang, CC BY 2.0

Urheberrechtsgesetz

Die Gesetzgebung zum Urheberrecht gibt Lehrenden an Hochschulen die Möglichkeit, urheberrechtlich geschützte Materialien unter bestimmten Bedingungen in der Lehre zu verwenden. Dieses ist in § 60a UrhG geregelt.

Moodlekurs mit Forum zum Urheberrecht in der Lehre: https://moodle.ruhr-uni-bochum.de/m/course/view.php?id=7852

Urheberrecht in der Wissenschaft - Ein Überblick für Forschung, Lehre und Bibliotheken, herausgegeben vom BMBF: 
Urheberrecht in der Wissenschaft (PDF)

Freie Inhalte / OER

Für die Erstellung von eLearning-Inhalten ist es grundsätzlich empfehlenswert, freie, unter Creative Commons lizensierte Werke (Open Educational Resources oder OER), einzubinden.

Informationen und Beratung zu OER gibt auch das  OER-Team: https://rubel.rub.de/themen/oer-an-der-rub

Bildrechte in Lehre und Studium

Sie verwenden häufig selbst erstellte Bilder in Ihren Präsentationen? Oder Sie beziehen sich auch gerne einmal auf Inhalte, die nicht Ihre eigenen sind?
Dann besuchen Sie unseren offenen Selbstlernkurs „Bildrechte in Lehre und Studium“ 

Rechtsinformationsstelle zu E-Learning-Themen

Kurzeinführungen

Kathrin Braungardt
  1. +49 234 32 29178
  1. FNO 02/80

Unser offener Kurs

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